Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 15.06.2016 in Bad Feilnbach, OT Litzldorf, auf der Aiblinger Straße, Höhe BHS, vor HsNr. 52 um 6 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Verwarnungsgeld von 15,00 € angeboten. Festgestellt wurden 76 km/h. Beweismittel: Messgerät Robot Traffipax Digital, Frontfoto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland
Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.