Am 12.10.2015 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der B 5 bei Vellahn, Abs. 120, km 0,546, Ri. Boizenburg um 22 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Die Messung mit Messgerät:Speedophot Radar digital ergab 136 km/h, Beweismittel: Messerprotokoll, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Ludwigslust-Parchim
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