In Nürnberg, auf der Schnepfenreuther Hauptstraße, Höhe Nr 65, in Richtung Bamberger Straße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab 38 km/h, bei zulässigen 10 km/h. Frontfoto liegt vor.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Nürnberg

„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.“