Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 7 km/h in Köln, auf der BAB 4, Höhe km 73.170, FR Heerlen überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan Speed 127 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: übersandte Schriftliche Verwarnung / Halterfragebogen
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