Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons,in dem der Höhrer aufgenommen oder gehalten wurde während des Führens eines Kraftfahrzeuges in Lübeck, Standort 6, auf  Neue Hafenstraße, Lat. 32, Rtg. Innenstadt. Beweismittel: Poliscan Speed, Foto

Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat

Schreiben wurde durch Bußgeldstelle Lübeck übersandt.

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