Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons am 22.04.2016 während des Führens eines Kraftfahrzeuges, indem der Höhrer aufgenommen oder gehalten wurde in 76532, Baden Baden, B 500, Europastraße, Höhe Kleingartenanlage, Rtg. Cite. Beweismittel: Lasergerät, Foto. Bußgeldverfahren wurde eröffnet.
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat
Schreiben wurde durch Bußgeldstelle Baden-Baden übersandt.
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