Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons während des Führens eines Kraftfahrzeuges in der Gemeinde Schellerten-Wendhausen, auf der A 7, bei km 184,9, RF nord , in dem der Höhrer aufgenommen oder gehalten wurde in . Beweismittel: Messung mit ES3.0, Zeuge.
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat
Anhörung im Bußgeldverfahren wurde durch Bußgeldstelle Landkreis Hildesheim übersandt.
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