Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons am 21.08.2015 während des Führens eines Kraftfahrzeuges auf der BAB 71 Suhl-Albrechts, Richtung Erfurt, km 127,6 Überholspur

Verstoß gegen:  § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat

Schreiben wurde durch Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandt.

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