Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons am 02.04.2016 während des Führens eines Kraftfahrzeuges in Penzing, auf der A 96, Ri. Lindau, Abschnitt 780, km 3,499, in dem der Höhrer aufgenommen oder gehalten wurde. Beweismittel: Verkehrskontrollsystem VKS3, Frontfoto
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.7.2 BKat
Schreiben wurde durch Bußgeldstelle Straubing
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