Wegen Benutzung als Führer des Kraftfahrzeuges eines elektronischen Gerätes, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, in verbotswidriger Weise (Telefoniert mit dem Handy) in 26524 Hage, auf der Hauptstraße wurde Bußgeldbescheid über 125,00 € erlassen. Beweismittel: Polizeiliche Wahrnehmung
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Aurich
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