Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons am 30.01.2016 während des Führens eines Kraftfahrzeuges in Dassel, K531, Krugstraße 4, Rtg. Einbeck, Stat. Anl. 3. Beweismittel: Stationäre Messanlage, Foto
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat
Schreiben wurde durch Bußgeldstelle Landkreis Nordhorn übersandt.
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