Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons während des Führens eines Kraftfahrzeuges in der Gemeinde Wörth, auf der B 10, Stationskilometer 0,621, FR Karlsruhe. Beweismittel: ES3.0, Foto
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat
Anhörung wurde durch Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.
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