Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons / Autotelefons während des Führens eines Kraftfahrzeuges, in dem der Höhrer aufgenommen oder gehalten wurde in Heringsdorf, auf der L 266, Setheweg in Ri. Basin. Beweismittel: Zeuge. Bußgeld: 60,00 €, 1 Punkt im FAER

Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24StVG, 246.1 BKat

Bescheid wurde durch Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Greifswald erlasssen.

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