Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons am 11.06.2015 während des Führens eines Kraftfahrzeuges in Mörfelden-Waldorf, Industriestraße, Frankfurter Landstraße. Beweismittel: Zeugenaussage aufnehmender Polizeibeamter. Bußgeldbescheid über 130,00 € wurde erlassen
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24StVG, 246.1 BKat
Schreiben wurde durch Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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