Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons am 13.05.2016 während des Führens eines Kraftfahrzeuges in Rostock, Röverhagener Chaussee, L 22, in dem der Höhrer aufgenommen oder gehalten wurde. Beweismittel: Lichtmessverfahren, Foto

Verstoß gegen:  § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat

Schreiben wurde durch Bußgeldstelle Hansestadt Rostock übersandt.

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