Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Salzgitter, Danziger Straße, Höhe Lidl-Markt, Fahrtrichtung BAB mit der rechten Hand gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte
Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeuges wurde mit Bußgeld über 100,00 € geahndet

Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 246.1 BKat, § 4 Abs. 2 BKatV

Bußgeldbescheid wurde durch Bußgeldstelle Salzgitter erlassen.

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt  oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”