Auf der B 198, in Vipperow, auf der Mirower Straße, Abs. 120, km 0,2-0,4, in Richtung Plau wurde die verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons während des Führens eines Kraftfahrzeuges festgestellt, in dem der Höhrer aufgenommen oder gehalten wurde.
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat
Schreiben wurde durch Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte übersandt.
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