Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons am 17.02.2016 während des Führens eines Kraftfahrzeuges in Waiblingen, auf der B 14, AS WN-Nord, AS WN-Mitte, km 1,0 Fahrtrichtung Waiblingen Beweismittel: PoliScan Speed, Foto.
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24StVG, 246.1 BKat
Ferner wurde hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 10 km/h bei erlaubten 100 km/h überschritten. Festgestellte Geschwindigkeit 110 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Schreiben wurde durch Bußgeldstelle Waiblingen übersandt.
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