Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons am 06.02.2016 während des Führens eines Kraftfahrzeuges in Freiburg, Eschholzstraße, Höhe Feuerwache. Beweismittel: Koaxialkabelmessung, Frontfoto. Das Mobiltelefon wurde aufgenommen oder gehalten.
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24StVG, 246.1 BKat
Die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde mit 56 km/h bei zulässigen 50 km/h um 6 km/h überschritten.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Formular: Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Freiburg übersandt.
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