Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons durch Aufnahme oder Halten des Höhrers am 05.01.2016 während des Führens eines Kraftfahrzeuges in 79183 Waldkirch, auf der B 294, i. H. Siesbach, i.H. Golfplatz.
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24StVG, 246.1 BKat
Weiterhin wurde dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 14 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 62 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Beweismittel: Sensormessung und Foto. Die tateinheitlichen Verstöße wurden gem. § 19 OWiG und § 3 Abs. 5 BKaV geahndet
Schreiben wurde durch Bußgeldstelle Stadt Waldkirch übersandt.
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