Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons während des Führens eines Kraftfahrzeuges in Blankenheim-Nord auf der B 51, Abzg. B 258, FR A 1 festgestellt. Es wurde der Höhrer aufgenommen oder gehalten. Beweismittel: Frontfoto
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Euskirchen übersandt.
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