Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons oder Autotelefons am 24.08.2015 während des Führens eines Kraftfahrzeuges in Ottenbüttel, L 127, Abschnitt 103, km 0,8. 

Verstoß gegen:  § 23 Abs 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 Bkat

Ferner wurde dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 10 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 90 km/h. 

Verstoß gegen: § 41 Abs 1 ivm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.4.1 BKat

Beweismittel:  PoliScanSpeed und Frontfoto.  1 Punkt im Verkehrszentralregister

Das Schreiben wurde durch Bußgeldstelle Kreis Dithmarschen übersandt.

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