Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons am 23.02.2016  während des Führens eines Kraftfahrzeuges in 29221 Celle, Bahnhofstraße, Höhe Kreisel. Beweismittel: Zeugen

Verstoß gegen:  § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24StVG, 246.1 BKat

Bußgeldbescheid wurde durch Bußgeldstelle Kreis Celle erlassen.

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