Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 16.02.2016 in 64319 Pfungstadt, auf der B 3, Karler Straße, FR Gernsheimer Straße um 18 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 30,00 € verwarnt. Festgestellt wurden mittels Messung mit Lasergerät 88 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto 30,00 € Verwarnungsgeld
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gemeinsamer Ordnungsbehördenbezirk v. Pfungstadt Alsbach-Hähnlein u. Bickenbach
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