Am 18.09.2015 wurde zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften auf der A3, km 45.790, Gem. Neustadt/Wied Richtung Frankfurt überschritten.

Gemessen wurden 126 km/h bei erlaubten 100 km/h. Messgerät: ES 3.0. Wegen Voreintragungen wurde die Geldbuße erhöht und ein Fahrverbot festgesetzt.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs 1 ivm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat. 

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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