In der Gemarkung Laubach auf der A 7, km 290,840, linke Fahrspur, Fahrtrichtung Nord wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 20.11.2015 um
21 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 121 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsüberwachungsgerät: TRAFFIPAX TraffiStar S 330

Zentrale Bußgeldstelle Landkreis Göttingen übersandte Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren

Verletzte Vorschriften :  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.4 BKat

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