Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 06.02.2016 in 83458 Schneizreuth, auf der B 21, Höhe Einmündung Schneizreuth um 34 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Mit Einseitensensor und Beweisfoto wurden 57 km/h dokumentiert.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern
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