Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 09.09.2015 in Haldensleben, Magdeburger Str., B 71, vor 2. Friedhofseinfahrt um 33 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Radarmessung 83 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 Bkat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg
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