Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 2.10.2015 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 1, AS Illingen, Richtung Saarbrücken um 24 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 124 km/h, Beweismittel: Provida Messverfahren, Foto, Bußgeld 90,00€

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Erlassende Behörde: Zentrale Bußgeldstelle Saarland

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