Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften.  Am 01.10.2015  auf der BAB 11, km 55.3, Fahrtrichtung Berlin wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 18 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät: Einseitensensor ES3.0 138 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 Bkat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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