Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Aarbergen-Michelbach, im Aartal, Nahversorgungszentrum Höhe Einmündung Wirtschaftsweg begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 16 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Sensormessung mit Foto 66 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gemeinde Aarbergen übersandte Zeugenfragebogen / Verwarnung.
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