Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit im Landkreis Göttingen, B 27, Abschnitt 210, Station 0,9, FR Harz um 25 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 125 km/h, Beweismittel: Messgerät Typ ESO 8.0 und Foto

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Göttingen übersandte Zeugenfragebogen

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