Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde im Landkreis Göttingen, Gem. Hann. Münden, auf der BAB 7, km 290,000, Rtg. Göttingen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 60 km/h, 98 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät Typ ESO ES3.0 mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 38 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Göttingen übersandte Zeugenfragebogen

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