Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften im Landkreis Göttingen, Gem. Hedemünden, BAB 7, km 284,272, Rtg. Kassel um 49 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 149 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessgerät Typ ESO ES3.0, Foto
Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Göttingen übersandte Formular Anhörung
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