Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde im Landkreis Peine, auf der BAB 2, Höhe Rastplatz Röhrse, bei km 192,790, FR Hannover die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 164 km/h 130 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 34 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit TraffiStar S 330 und Frontfoto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Peine übersandte Vordruck Zeugenanhörung

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