Bei einer Geschwindigkeit von 93 km/h wurde der erforderliche Abstand von 46,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug im LK Ludwigslust-Parchim, A 24, km 89,502, Ri. Berlin nicht eingehalten. Der Abstand betrug 16,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.5.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim übersandte Zeugenfragebogen

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