Bei einer Geschwindigkeit von 131 km/h wurde der erforderliche Abstand von 65,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug im LK Oldenburg, Gem. Ganderkesee, auf der BAB 28, bei km 104,21, Rtg. Oldenburg nicht eingehalten. Der Abstand betrug 14,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS 3.0 select festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 25 Abs. 2a StVG,§ 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.7.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Oldenburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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