Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Freiburg, im Schützenalleetunnel, auf der linken Spur, stadteinwärts um 26 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Induktionsschleifenmessung mit Frontfoto 76 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Freiburg übersandte Zeugenfragebogen

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