Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 03048 Cottbus, auf der Saarbrückner Straße, Richtung stadteinwärts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 46 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 16 km/h. Verwarnungsgeld von 35,00 € wurde angeboten

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Cottbus übersandte Zeugenfragebogen

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