Bei einer Geschwindigkeit von 115 km/h wurde der erforderliche Abstand von 47,92 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in 07613, Walpernhain, auf der A 9, Ri. Berlin, km 167,9 07613 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 24,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video, Foto festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Anhörung zur Verkehrsordnungswidrigkeit
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