Bei einer Geschwindigkeit von 132 km/h wurde der erforderliche Abstand von 55,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in 07613, Walpernhain, auf der A 9, Richtung München, im Bereich von km 167,5 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 28,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video, VKS, Film, Bild festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Zeugenfragebogen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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