Bei einer Geschwindigkeit von 131 km/h wurde der erforderliche Abstand von 54,58 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in 07613 Walpernhain, auf der Bundesautobahn A 9, Ri. München, bei Kilometer 167,5 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 32,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video, festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Anhörung

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