Der erforderliche Abstand wurde in 07743, Jena, BAB 4, km 173,011, FR Frankfurt nicht eingehalten. Es wurde bei einer Geschwindigkeit von 75 km/h statt des nötigen Abstandes von 31,25 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 22,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Videobandaufzeichnung festgestellt.

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat

Bearbeitende Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Zeugenfragebogen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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