Bei einer Geschwindigkeit von 90 km/h wurde der erforderliche Abstand von 37,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in 07751 Bucha, auf der BAB 4, bei km 176,259, FR Dresden nicht eingehalten. Der Abstand betrug 20,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Videoaufnahme festgestellt, 75,00 € Bußgeld
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.5.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern erließ Bußgeldbescheid
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