Bei einer Geschwindigkeit von 81 km/h wurde der erforderliche Abstand von 33,75 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in 07751, Bucha, auf der BAB 4, bei km 176,259, FR Dresden nicht eingehalten. Der Abstand betrug 15,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Messung festgestellt. Bußgeld: 100,00 €

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.5.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern erließ Bußgeldbescheid

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