In 07751, Bucha, auf der BAB 4, km 176,259, FR Dresden außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um
30 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Video ergab 110 km/h, bei zulässigen 80 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit.

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