Bei einer Geschwindigkeit von 89 km/h wurde der erforderliche Abstand von 37,08 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in 07751, Bucha, auf der BAB 4, km 176,259, FR Dresden nicht eingehalten. Der Abstand betrug 19,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video – Messung festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 12.5.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Vordruck Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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