Bei einer Geschwindigkeit von 79 km/h wurde der erforderliche Abstand von 32,92 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in 07751, Bucha, auf der BAB 4, km 176,259, FR Dresden nicht eingehalten. Der Abstand betrug 17,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß Videomessung wurde mit festgestellt. Verwarnungsgeld von 25,00 € angeboten
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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