Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 10245, Berlin Fr/Kr, Markgrafendamm 32, Ri. Elsenbrücke die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Messung mit Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 19 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 49 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung
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