Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 12163, Berlin St., auf der Schildhornstr. 69, Ri, Gritzner Str. um 21 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 51 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto. 1 Monat Fahrverbot, 160,00 € Bußgeld, erhöht wegen Voreintragungen, grobe Pflichtverletzung
Verstoß gegen: § 17 OWiG, § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin
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